NATIVEWORK [konzeption - design - programmierung - fotografie]  
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Nativework bietet:  AGB  [Allgemeine Geschäftsbedingungen]  NATIVEWORK

§1 Gültigkeit der Bestimmungen
NATIVEWORK, vertreten durch Frau Marion Förster, Thürmchenswall 28, 50668 Köln führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch NATIVEWORK schriftlich zugestimmt. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

§2 Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB von NATIVEWORK angenommen. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax. Beantragt der Kunde die Vermittlung einer de. Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen "DENIC eG" (= Deutsche Domainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter www.denic.de. Beantragt der Kunde eine com/net/org/biz/info-Domainregistrierung, verpflichtet er sich zur Beachtung der AGB der Firma Cronon AG. Diese sind einsehbar unter www.a-g-b.de. Über diese wird sich der Kunde informieren und sie akzeptieren.

§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§4 Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail/Fax vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an NATIVEWORK wird dem Auftraggeber per E-Mail/Fax eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg zuzusenden. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt NATIVEWORK die Arbeit an dem erteilten Dienstleistungsauftrag auf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme (auf Wunsch in einem passwortgeschützten Bereich) zur Verfügung gestellt. Der Inhaber einer Domain (Admin-C) trägt die Verantwortung über den Inhalt dieser Webseite.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt NATIVEWORK von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen NATIVEWORK stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung, Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Konzeption, Fotografie, Design, Programmierung etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage (der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage) eines schriftlichen Angebots von NATIVEWORK. Nach Auftragserteilung wird laut Angebot ein Produktionskostenvorschuss in Höhe von 35% des Gesamtbetrages berechnet. Die Zahlung des Restbetrages, bei Teilaufträgen auch Zahlung der Teilbeträge, erfolgt unmittelbar nach Leistungserstellung und Endabnahme durch den Auftraggeber. Termine zur Erfüllung von Teilaufträgen bzw. zur Endabnahme werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Eine Verzögerung der vereinbarten Leistungen verursacht durch den Auftraggeber (z.B. durch Nichtlieferung von Arbeitsmaterial), setzt die Fälligkeit des Restbetrages zum vereinbarten Endabnahmetermin nicht außer Kraft. Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit rein netto ohne Abzug zahlbar.

§8 Abnahme
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch NATIVEWORK - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt die Arbeit als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unserer Arbeit, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. NATIVEWORK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Bei Zahlungsverzug kann NATIVEWORK Verzugszinsen in Höhe von 6%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§9 Gewährleistung, Mängel
NATIVEWORK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. NATIVEWORK verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei NATIVEWORK geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die NATIVEWORK unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass NATIVEWORK seine Anschrift und weitere Daten, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und für die Dauer des Vertragsverhältnisses speichert. Soweit sich NATIVEWORK Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist NATIVEWORK berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

§11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet NATIVEWORK bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von NATIVEWORK erstellten Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von NATIVEWORK.

§13 Einstellung von Leistungen
Soweit der Nutzer mit seiner Zahlungspflicht für entgeltliche Leistungsbestandteile in Verzug gerät, ist NATIVEWORK berechtigt, weitere - auch unentgeltliche Leistungen - vorläufig zu einzustellen.

§14 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass NATIVEWORK die für den Auftraggeber erstellten Webseiten bei Bedarf als "Referenz" in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die von NATIVEWORK ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die NATIVEWORK im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und NATIVEWORK um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von NATIVEWORK (D-50668 Köln). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Köln, 01.11.2005

 
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